Erbrecht

Sie brauchen Hilfe bei einem Erbfall oder Sie möchten selbst ihre Erbfolge regeln? Das Thema Erben und Testa­ment ist fast immer emo­tional und selten ratio­nal besetzt: Es geht darum, mit dem letzten Willen den Erwartungen gelieb­ter Menschen gerecht zu werden und die eigenen Vorstellungen damit in Einklang zu bringen. Und das teilweise in schwie­rigen Familien­konstella­tionen. 


Gerade in solchen Situa­tio­nen sollten Sie unbe­dingt einen Anwalt an Ihre Seite nehmen, der Sie bei allen wich­tigen Fragen zum Thema Erb­schaft, Testa­ment oder Vermächt­nis unter­stützt. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und lassen Sie Ihre recht­liche Situation prüfen!


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Berliner Testament

Es ist eine Sonder­form eines gemein­schaft­lichen Testa­ments, bei dem sich die beiden Ehe­leute oder Lebens­partner gegen­seitig bei Tod des anderen als allei­nige Erben ein­setzen. Das bedeu­tet, dass beim Tod eines der Ehe­gatten, der gesamte Nach­lass an den Über­leben­den über­tragen wird. Dies Form des Testa­ments wird häufig genutzt, hat aber auch Nach­teile die man Beden­ken muss. Zum einen kann dadurch Erb­schafts­steuer aus­gelöst werden, die mit einer anderen Gestal­tung vermie­den werden könnte. Auch der Umstand, dass die Kinder beim Tod des ersten Eltern­teils keine Erben werden, kann zu Pro­blemen bis hin zur Geltend­machung von Pflicht­teils­ansprüchen führen.



Enterbung

Sie können im Testa­ment frei entschei­den, wie die konkrete Erb­folge aus­sieht, können also auch bestimmte Personen explizit vom Erbe aus­zu­schließen, sie also ent­erben. Aller­dings haben nahe­stehende Ange­hörige trotz Ent­erbung in den aller­meisten Fällen einen Anspruch auf Zahlung des sog. Pflicht­teils. Mit einer klugen Gestaltung ihres letzten Willens können Sie viel Ärger und Streitig­keiten vermeiden.



Erb­ausschlagung

Wenn ein verschul­deter Angehöriger Ihnen mit dem Erbe vor allem einen Schulden­berg hinter­lässt, entsteht immer die Frage, ob Sie als Erbe dafür auf­kommen müssen. Um das zu vermei­den, gibt es die Möglich­keit, das Erbe aus­zu­schlagen. Hier ist vor allem eines gefragt. Die Ein­haltung der dafür vor­gesehenen Fristen.





Erben­gemeinschaft

Häufig möchten Eltern ihre Kinder im Erbfall gleich behan­deln und bestim­men, dass die Kinder gemein­schaft­lich erben. Dadurch entsteht eine Erben­gemein­schaft und die Not­wendig­keit einer Erb­auseinander­setzung. Diese kann in der Folge zu Problemen führen, vor allem wenn Immo­bilien hinter­lassen wurden. Jeder, der das schon ein­mal erlebt hat, kann ein Lied davon singen. Es kann also sinn­voll sein, Erben­gemein­schaften im Interesse der Nach­kommen zu vermeiden.



Erbschafts­steuer

Jeder Erblasser ist gut beraten, bei der Gestal­tung der Erb­folge auch das Thema Erb­schafts­steuer zu berück­sichti­gen. Gerade bei der Verer­bung von Immo­bilien­vermögen kann dies helfen, den Anfall von Erbschafts­steuer zu vermei­den oder zu reduzieren.



Erbschein

Mit einem Erb­schein können die Erben die Gegen­stände und Vermögens­werte aus der Erb­schaft für sich bean­spruchen und rechts­wirk­sam darüber verfügen. Er wird vom zustän­di­gen Nachlass­gericht aus­gestellt. Aber der Erb­schein kostet Geld und ist je nach Fall­gestal­tung auch nicht immer vonnöten.





Erbvertrag

Neben dem Testament ist der notari­elle Erb­vertrag eine häu­fig genutzte Form zur Rege­lung des Nach­lasses. Wichtig dabei ist, dass man die Unter­schie­de, also die Vor- und Nach­teile von Testa­ment und Erb­vertrag kennt, um die für sich beste Form der Nachlass­regelung wählen zu können,



Gesetz­liche Erbfolge

Wenn der Nach­lass nicht durch Testa­ment oder Erb­vertrag gere­gelt ist, bestimmt das Bürger­liche Gesetz­buch die Erb­folge. Auch das kann im Einzel­fall eine sinn­volle Lösung ergeben. Man muss aber auch hier wissen, wie die gesetz­liche Erb­folge aus­sieht und ob diese dem Willen des Erblassers entspricht.



Pflicht­teilsrecht

Alle Personen, die zu den sog. Pflicht­teils­berechtig­ten gehören, können nur in Aus­nahme­fällen ent­erbt werden. Sie haben gesetz­lich immer einen Anspruch auf ihren Pflicht­teil. Das bedeu­tet, dass Sie gegen­über den Erben einen Anspruch über einen gewissen Geld­betrag haben, der mittels einer gesetz­lich fest­geleg­ten Quote berechnet wird. Grund­lage für die Höhe Ihres Anspruches ist dabei die gesetz­liche Erb­folge. Wenn sie selbst einen Pflicht­teil geltend machen wollen, oder als Erbe einem solchen Anspruch aus­gesetzt sind, sollten sie sich unbe­dingt fach­kundigen Rat einholen.




Teilungs­versteigerung

Wenn in einem Nach­lass Immobilien ent­halten sind und die Erben­gemein­schaft sich über deren weitere Verwen­dung nicht einig werden kann, bleibt manchmal nur die Auf­teilung dieses Vermögenswerts im Weg der Teilungs­versteige­rung. Diese ist in aller Regel wirt­schaft­lich nach­teilig und  kann in vielen Fällen durch gute Bera­tung vermie­den werden.



Testament

Das Testament ist sicher­lich die häufigste Form der Verer­bung von Vermögen. Dies kann durch ein eigen­händig geschrie­benes Testa­ment erfolgen, oder durch ein durch einen Notar verfass­tes und beglau­big­tes Testa­ment erfol­gen. Auch hier sollten man die Form­vor­schriften und die Unter­schiede zwischen einem hand­schrift­lichen und einem notarielle beglaubig­ten Testament kennen, um Fehler zu vermeiden.



Testamentsvollstreckung

Wenn sie als Erblasser die Befürch­tung haben, dass ihr letzter Wille von den Erben nicht beachtet wird oder Streit unter den Erben um ihren letzten Willen ent­stehen könnte, kann es sinn­voll sein, eine Testa­ments­voll­streckung und /oder Nachlass Verwaltung anzu­ordnen. Informie­ren sie sich, wie das funktio­niert und mit welchen Kosten das verbunden ist.





Vermächtnis

Mit einem Vermächt­nis können sie Vermögens­werte im Todes­fall über­tragen, ohne das der Empfänger zum Erben wird. Sie möchten jemanden Außen­stehenden in Ihrem Testa­ment berück­sichti­gen, vielleicht einen Bekannten oder einen Verein? Sie möchten das Vermächt­nis einsetzen, um eine Erben­gemein­schaft zu vermeiden, oder sie nutzten das Vermächt­nis beim Berliner Testament zur Vermeidung von Erbschafts­steuer. Es gibt viele Möglich­keiten, Vermächt­nisse sinnvoll in die Nachlassregelung einzubeziehen.


 Patienten­verfügung/ Vorsorgevollmacht

Dem Tod geht meist eine Lebens­phase voraus, die durch eine schwere Krank­heit geprägt ist, bei deren Fort­schreiten oft auch die eigenen Rechts­geschäfte nicht mehr wahr­genommen werden können. Sich rechtzeitig um eine Patientenver-fügung und Vorsorge­voll­macht zu kümmern ist absolut sinnvoll und notwendig.