Erbrecht
Sie brauchen Hilfe bei einem Erbfall oder Sie möchten selbst ihre Erbfolge regeln? Das Thema Erben und Testament ist fast immer emotional und selten rational besetzt: Es geht darum, mit dem letzten Willen den Erwartungen geliebter Menschen gerecht zu werden und die eigenen Vorstellungen damit in Einklang zu bringen. Und das teilweise in schwierigen Familienkonstellationen.
Gerade in solchen Situationen sollten Sie unbedingt einen Anwalt an Ihre Seite nehmen, der Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft, Testament oder Vermächtnis unterstützt. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und lassen Sie Ihre rechtliche Situation prüfen!
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Berliner Testament
Es ist eine Sonderform eines gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die beiden Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig bei Tod des anderen als alleinige Erben einsetzen. Das bedeutet, dass beim Tod eines der Ehegatten, der gesamte Nachlass an den Überlebenden übertragen wird. Dies Form des Testaments wird häufig genutzt, hat aber auch Nachteile die man Bedenken muss. Zum einen kann dadurch Erbschaftssteuer ausgelöst werden, die mit einer anderen Gestaltung vermieden werden könnte. Auch der Umstand, dass die Kinder beim Tod des ersten Elternteils keine Erben werden, kann zu Problemen bis hin zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen führen.
Enterbung
Sie können im Testament frei entscheiden, wie die konkrete Erbfolge aussieht, können also auch bestimmte Personen explizit vom Erbe auszuschließen, sie also enterben. Allerdings haben nahestehende Angehörige trotz Enterbung in den allermeisten Fällen einen Anspruch auf Zahlung des sog. Pflichtteils. Mit einer klugen Gestaltung ihres letzten Willens können Sie viel Ärger und Streitigkeiten vermeiden.
Erbausschlagung
Wenn ein verschuldeter Angehöriger Ihnen mit dem Erbe vor allem einen Schuldenberg hinterlässt, entsteht immer die Frage, ob Sie als Erbe dafür aufkommen müssen. Um das zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Hier ist vor allem eines gefragt. Die Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen.
Erbengemeinschaft
Häufig möchten Eltern ihre Kinder im Erbfall gleich behandeln und bestimmen, dass die Kinder gemeinschaftlich erben. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft und die Notwendigkeit einer Erbauseinandersetzung. Diese kann in der Folge zu Problemen führen, vor allem wenn Immobilien hinterlassen wurden. Jeder, der das schon einmal erlebt hat, kann ein Lied davon singen. Es kann also sinnvoll sein, Erbengemeinschaften im Interesse der Nachkommen zu vermeiden.
Erbschaftssteuer
Jeder Erblasser ist gut beraten, bei der Gestaltung der Erbfolge auch das Thema Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Gerade bei der Vererbung von Immobilienvermögen kann dies helfen, den Anfall von Erbschaftssteuer zu vermeiden oder zu reduzieren.
Erbschein
Mit einem Erbschein können die Erben die Gegenstände und Vermögenswerte aus der Erbschaft für sich beanspruchen und rechtswirksam darüber verfügen. Er wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Aber der Erbschein kostet Geld und ist je nach Fallgestaltung auch nicht immer vonnöten.
Erbvertrag
Neben dem Testament ist der notarielle Erbvertrag eine häufig genutzte Form zur Regelung des Nachlasses. Wichtig dabei ist, dass man die Unterschiede, also die Vor- und Nachteile von Testament und Erbvertrag kennt, um die für sich beste Form der Nachlassregelung wählen zu können,
Gesetzliche Erbfolge
Wenn der Nachlass nicht durch Testament oder Erbvertrag geregelt ist, bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch die Erbfolge. Auch das kann im Einzelfall eine sinnvolle Lösung ergeben. Man muss aber auch hier wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht und ob diese dem Willen des Erblassers entspricht.
Pflichtteilsrecht
Alle Personen, die zu den sog. Pflichtteilsberechtigten gehören, können nur in Ausnahmefällen enterbt werden. Sie haben gesetzlich immer einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Das bedeutet, dass Sie gegenüber den Erben einen Anspruch über einen gewissen Geldbetrag haben, der mittels einer gesetzlich festgelegten Quote berechnet wird. Grundlage für die Höhe Ihres Anspruches ist dabei die gesetzliche Erbfolge. Wenn sie selbst einen Pflichtteil geltend machen wollen, oder als Erbe einem solchen Anspruch ausgesetzt sind, sollten sie sich unbedingt fachkundigen Rat einholen.
Teilungsversteigerung
Wenn in einem Nachlass Immobilien enthalten sind und die Erbengemeinschaft sich über deren weitere Verwendung nicht einig werden kann, bleibt manchmal nur die Aufteilung dieses Vermögenswerts im Weg der Teilungsversteigerung. Diese ist in aller Regel wirtschaftlich nachteilig und kann in vielen Fällen durch gute Beratung vermieden werden.
Testament
Das Testament ist sicherlich die häufigste Form der Vererbung von Vermögen. Dies kann durch ein eigenhändig geschriebenes Testament erfolgen, oder durch ein durch einen Notar verfasstes und beglaubigtes Testament erfolgen. Auch hier sollten man die Formvorschriften und die Unterschiede zwischen einem handschriftlichen und einem notarielle beglaubigten Testament kennen, um Fehler zu vermeiden.
Testamentsvollstreckung
Wenn sie als Erblasser die Befürchtung haben, dass ihr letzter Wille von den Erben nicht beachtet wird oder Streit unter den Erben um ihren letzten Willen entstehen könnte, kann es sinnvoll sein, eine Testamentsvollstreckung und /oder Nachlass Verwaltung anzuordnen. Informieren sie sich, wie das funktioniert und mit welchen Kosten das verbunden ist.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis können sie Vermögenswerte im Todesfall übertragen, ohne das der Empfänger zum Erben wird. Sie möchten jemanden Außenstehenden in Ihrem Testament berücksichtigen, vielleicht einen Bekannten oder einen Verein? Sie möchten das Vermächtnis einsetzen, um eine Erbengemeinschaft zu vermeiden, oder sie nutzten das Vermächtnis beim Berliner Testament zur Vermeidung von Erbschaftssteuer. Es gibt viele Möglichkeiten, Vermächtnisse sinnvoll in die Nachlassregelung einzubeziehen.
Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht
Dem Tod geht meist eine Lebensphase voraus, die durch eine schwere Krankheit geprägt ist, bei deren Fortschreiten oft auch die eigenen Rechtsgeschäfte nicht mehr wahrgenommen werden können. Sich rechtzeitig um eine Patientenver-fügung und Vorsorgevollmacht zu kümmern ist absolut sinnvoll und notwendig.